VBG Classic

Die Selbstverwaltung der VBG

Aktiv entscheiden und mitgestalten

Gemeinsam für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz

Unsere Selbstverwaltung besteht aus der Vertreterversammlung und dem Vorstand. Ihre ehrenamtlichen Mitglieder – je zur Hälfte Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und der Arbeitgebenden – bestimmen die Geschicke des Unfallversicherungsträgers. Sie werden alle sechs Jahre im Rahmen der Sozialversicherungswahlen gewählt. So stellt unsere Selbstverwaltung sicher, dass die Interessen von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie Versicherten in der gesetzlichen Unfallversicherung gewahrt bleiben.

 

Vertreterversammlung und Vorstand

Vertreterversammlung auch Vorstand sind die zentralen Gremien der Selbstverwaltung. Die Vertreterversammlung ist das höchste Gremium der VBG, sozusagen das "Parlament". Der Vorstand verwaltet die VBG und vertritt sie nach außen. 

 

Um sicherzustellen, dass wir die Interessen der Arbeitgebenden und der Versicherten wahren, werden die Mitglieder der beiden Gremien regelmäßig – im Rahmen der Sozialversicherungswahlen neu gewählt.

 

Vertreterversammlung

Als höchstes Gremium der Selbstverwaltung entscheiden die Mitglieder unserer Vertreterversammlung über wichtige Themen der VBG.
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Vorstand

Der Vorstand ist das Exekutivorgan der VBG. 
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Die Aufgaben der Selbstverwaltung einfach erklärt

Hinweis zum Datenschutz

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Die Sozialwahlen

Sie sind ein zentrales Element unserer demokratischen Selbstverwaltung. Bei den Sozialwahlen haben unsere Versicherten und Arbeitgebenden die Möglichkeit, ihre Vertretungen in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallversicherung alle sechs Jahre neu zu wählen.

Aktuelles aus der Selbstverwaltung

Erhalten Sie einen Einblick in das Wirken unserer Selbstverwaltungsorgane. Wir greifen aktuelle Themen rund um die Selbstverwaltung auf, berichten über wichtige Sitzungen und Entscheidungen, führen Interviews und stellen die Menschen der Organe im Portrait vor.

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Amtliche Informationen

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Aufgaben und Satzung

Als gesetzliche Unfallversicherung kümmern wir uns um Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Rehabilitation. Erfahren Sie mehr über unsere Aufgaben und Satzung.
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