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Sozialwahl 2023: Vorläufiges Wahlergebnis

06.02.2023Lesezeit 3 min

Die Sozialwahl 2023 der VBG findet ohne Wahlhandlung statt. Der Wahlausschuss der VBG hat am 05.01.2023 nach Zulassung der eingereichten Vorschlagslisten festgestellt, dass sowohl in der Gruppe der Versicherten als auch in der Gruppe der Arbeitgeber nur so viele Bewerbungen vorliegen, wie Mitglieder der Vertreterversammlung zu wählen sind. Damit gelten die Bewerberinnen und Bewerber nach dem offiziellen Wahltermin am 31.05.2023 als gewählt.

Mehr Frauen in der Vertreterversammlung

Um die Interessen aller VBG-Mitglieder in der gesetzlichen Unfallversicherung zu berücksichtigen, sind die Mandate in der Selbstverwaltung paritätisch verteilt. Gemeinsam steuern die Vertreterinnen und Vertreter in ihren Gremien demokratisch und ehrenamtlich die Arbeit der VBG. Neu in diesem Jahr: 40 Prozent der Vorgeschlagenen sollen weiblich sein. Und bei der Aufstellung der Listen waren der Bundesverband der Arbeitgeber und die Gewerkschaften erstmals dazu verpflichtet zu begründen, warum sie die- oder denjenigen benennen. 

Konstituierung der Gremien bis Ende November

Bis spätestens Ende November werden die konstituierende Sitzung der Vertreterversammlung und die Wahl des Vorstands stattfinden. Da der Vorstand auch aus Mitgliedern der Vertretersammlung gewählt werden kann und man nicht gleichzeitig in der Vertreterversammlung und im Vorstand sein darf, muss der Wahlausschuss die fehlenden Mitglieder der Vertreterversammlung anschließend aus den Stellvertretungslisten nachbesetzen.

Weitere Informationen zu dem Ergebnis der Sozialwahlen finden Sie auf dem Certo-Portal.
 

Einen umfassenden Überblick über die Zusammensetzung und die Aufgaben der Selbstverwaltung der VBG erhalten Sie in unserem Erklärfilm Selbstverwaltung.

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